Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen die abgedruckten (bei Faxversand anhängenden) Lizenzvereinbarungen als allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der Besteller erklärt sich mit der Gültigkeit der Lizenzvereinbarung ausdrücklich einverstanden. Die Programme liegen vor als Internetversion vor. Die Zugänge werden über das Login auf der Internetseite www.versdirekt.de zur Verfügung gestellt. Die Programme benötigt einen Computer (Windows/Linux/MacOS) auf dem ein aktueller Internetbrowser installiert ist.

 

1. Gegenstand

Der Lizenznehmer erwirbt mit dieser Vereinbarung das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht für die bestellten Programmmodule bzw. Vergleiche, im folgenden „Programm“ genannt. VERSDIREKT weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Stand der Technik Fehler im Programm nicht ausgeschlossen werden können. Gegenstand des Vertrages ist ein Programm, das grundsätzlich brauchbar ist. Daher kann weder VERSDIREKT, noch eine andere natürliche Person, die an der Programmerstellung, Produktion oder Vertrieb dieses Produktes beteiligt war, dem Lizenznehmer gegenüber direkt oder indirekt für Schäden haften, und zwar für besondere Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die auf mangelhaften Gebrauch dieses Produktes oder eine Verletzung dieser Garantie zurückgehen.

 

2. Schutzrechte / Nutzungsumfang

Alle Urheberrechte der Programme liegen bei VERSDIREKT. Sollten Programme oder Programmteile anderer Hersteller oder Anbieter enthalten sein, so ist dies vertraglicherseits geregelt. Der Lizenznehmer erhält ein Passwort, mit welchem er zusammen mit seiner Emailadresse Zugang zu dem Programm erhält. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einem unbefugten Gebrauch resultiert. Der Lizenznehmer erhält für die Dauer dieses Vertrages ein nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der gewählten Programme. Das Nutzungsrecht gilt nur für natürliche Personen, es ist personengebunden und nicht übertragbar. Für jede weitere Lizenz wird ein gesonderter Kostensatz gemäß der Preisliste zum Zeitpunkt der Erweiterung berechnet. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die unerlaubte Aneignung durch Dritte ist zu verhindern. Der Einsatz des Programmes und die Verarbeitung und Wiedergabe der Programmergebnisse sind nur im Rahmen der Tätigkeit als Berater im Umgang mit dem Kunden/Mandanten gestattet. Eine andere und weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Tritt als Lizenznehmer ein Unternehmen, ein Verband oder eine andere Institution auf, die das Programm nicht im Rahmen der vg. Beschreibung nutzt, ist dies VERSDIREKT durch die eindeutige/klare Firmierung und Anschrift sowie den gewünschten Nutzungsumfang schriftlich anzuzeigen. Diese Lizenznehmer verzichten ausdrücklich auf jedweden Einwand/Einspruch bezüglich der inhaltlichen/umgangsmäßigen Güte des Programms sowie diesbezüglicher Publikationen.

 

3. Gewährleistung und Haftung

Das Programm ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung geprüft. VERSDIREKT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Lizenznehmers genügen. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie die damit beabsichtigen Ergebnisse und Ausdrucke. Der Lizenznehmer hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung, wenn das Programm nicht grundsätzlich brauchbar ist und innerhalb angemessener Zeit durch VERSDIREKT der Programmfehler nicht behoben werden kann. Der Lizenznehmer hat den Fehler VERSDIREKT mitzuteilen und erklärt sich zur Fehlerbeseitigung mit einer angemessenen Nachfrist einverstanden. Sollte VERSDIREKT die Herstellung eines brauchbaren Programmes innerhalb angemessener Zeit nicht möglich sein, behält sich VERSDIREKT ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Die Haftung von VERSDIREKT für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Gegenüber Kaufleuten wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. VERSDIREKT haftet während der Lizenzvereinbarungsdauer gegenüber dem Lizenznehmer maximal einmalig bis zur Höhe einer Jahreslizenzgebühr. VERSDIREKT haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und wird seitens des Lizenznehmers von Ansprüchen Dritter freigestellt. Für Art und Umfang der Datensicherungen ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich und stellt für eintretende Datenverluste VERSDIREKT von der Haftung frei. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass der Zugriff auf die Internetversion im Falle von Wartungsarbeiten oder eines Leitungs-/Serviceausfalles des von VERSDIREKT beauftragten Internetproviders gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. VERSDIREKT wird nach Möglichkeit den Lizenznehmer hierüber rechtzeitig informieren. Für den Internetzugang des Lizenznehmers ist VERSDIREKT nicht verantwortlich.

 

3.1. Datenschutz

VERSDIREKT versichert, alle gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Die Technisch-organisatoresche Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 BDSG (TOM) werden hier beschrieben: https://versdirekt.de/de/datenschutz-tom

3.2. Beraterprotokoll/Internetversion/Homepageversion

Das Programm erfüllt die von der EU-Vermittlerrichtlinie vorgegebenen Anforderungen an die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers. Gleichwohl wird durch VERSDIREKT darauf hingewiesen, dass aufgrund jeglicher fehlender Rechtsgrundlage und Rechtsprechung keine Haftung für den Einsatz des Protokolls in der Kundenberatung übernommen werden kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers, die Ergebnisse aus dem Programm im Mandantenverkehr zu verwenden.

 

4. Softwarepflege

Programmerweiterungen (Gesellschaftsaufnahmen/Datenänderungen eingespeister Gesellschaften) erfolgen nach Bedarf. VERSDIREKT verpflichtet sich, diese umgehend nach Erfassung der Datenänderungen dem Lizenznehmer auch zur Verfügung zu stellen. Wünscht der Lizenznehmer die Aufnahme einer Gesellschaft sowie deren Datenpflege, die im Programm nicht enthalten ist, so ist dies grundsätzlich durch Vereinbarung mit VERSDIREKT möglich. Eine Änderung der Programme im organisatorischen Aufbau im Programmablauf liegt im Ermessen von VERSDIREKT. Der Lizenznehmer wird ein jeweils aktualisiertes und/oder erweitertes Programm, im Rahmen der bestellten Module, übernehmen, es sei denn, die Übernahme ist mit unzumutbaren Nachteilen verbunden.

 

5. Homepageversionen

Lässt der Besteller die Vergleiche frei zugängig auf einer Internetseite laufen, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass alle rechtlichen, haftungsrelevanten, beratungsrelevanten und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. So ist stets darauf hinzuweisen, dass die Vergleichsergebnisse lediglich zur Orientierung dienen und dass alleine die geschäftsplanmäßigen Verlautbarungen der Produktgeber Geltung haben. Die Versicherungsvergleichsfunktion wird als „white label“-Format zur Verfügung gestellt. Die Einstellung der Vergleiche und die Hinterlegung der maklereigenen Agenturnummern werden über das Login zu 3OpenOnline vorgenommen. Dort können auch Produktgeber abgewählt werden. Dies kann unter Umständen dann notwendig sein, wenn ein Produktgeber insgesamt oder ein Tarif nicht im Internet aufgezeigt werden soll. Die Verantwortung hierüber liegt alleine beim Bestellter.

 

6. Beginn, Dauer und Kündigung

Die Vereinbarung wird für jedes Programmmodul für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Aufstellung über den jeweiligen Lizenzbeginn der einzelnen Programme kann kostenlos bei VERSDIREKT angefordert werden. Mit dem Zeitpunkt der Beendigung dieser VERSDIREKT- Lizenzen erlöschen auch automatisch alle später hinzugenommenen 2. bzw. Mehrfachlizenzen. Gleiches gilt für Netzwerk User. Die Kündigung hat schriftlich und mit eingeschriebenen Brief zu erfolgen (zum eindeutigen Nachweis). Die Kündigung wird nach Beantwortung eines Fragebogens (ca. 10 Fragen) umgehend bestätigt. Berufliche Veränderungen und/oder die Geschäftsaufgabe berechtigen den Lizenznehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung. Im Todesfall natürlicher Personen wird die Lizenzvereinbarung vorzeitig zum Ende des Monats beendet, im dem die Todesanzeige zugegangen ist. Der Lizenznehmer hat nach Wirksamwerden der Kündigung bzw. der Beendigung dieser Vereinbarung, innerhalb von 10 Tagen das/die Programm/e aller Vergleichsrechner von den verlinkten Internetseiten zu entfernen. Ein Anspruch auf Softwarepflege bzw. Belieferung mit Updates gemäß Punkt 4 dieser Vereinbarung entfällt ab dem Beendigungszeitpunkt der Vereinbarung sowie bei eingetretenen Zahlungsrückstand. Die Version 3OpenOnline wird mit Wirksamwerden der Kündigung in den Demo Modus gesetzt.

 

7. Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühren sind grundsätzlich Jahresgebühren und im Voraus fällig. Ist eine unterjährige Zahlungsweise vereinbart, gelten die Lizenzgebühren als gestundet. Bei angemahnten Zahlungsrückständen entfällt die Stundung und der gesamte Jahreslizenzbetrag (Restbetrag) kann von VERSDIREKT in einer Summe fällig gestellt werden. Die Lizenzgebühren sowie die Zahlungsmodalitäten sind dem Bestellschein (und/oder dem Angebotsschreiben) zu entnehmen, welches Grundlage der Lizenzvereinbarung ist. Ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat gilt eine um monatlich € 5,00 erhöhte Lizenzgebühr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lizenzgebühren werden für alle bestellten Leistungen, also auch solche der Vertragspartner Icehouse Design, SBL GmbH, etc., einheitlich durch VERSDIREKT in Rechnung gestellt. Entsprechende Inkassovollmacht durch die Vertragsparteien ist VERSDIREKT erteilt worden.

 

8. Abbuchungsauftrag und Nichteinlösung

Für die Dauer der Vereinbarung ist die VERSDIREKT berechtigt, die fälligen Lizenzgebühren vom Konto des Lizenznehmers mittels SEPA- astschriftmandat einzuziehen. Sofern das Konto des Lizenznehmers die erforderliche Deckung nicht aufweist und somit seitens des Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, gehen die anfallenden Rücklastschriftgebühren o.ä. zu Lasten des Lizenznehmers. Darüber hinaus wird für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von € 10,20 erhoben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine neue Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Der VERSDIREKT entstehende Kosten, die durch verspätete Meldung einer Bank- bzw. Kontenänderung entstehen, gehen zu Lasten des Lizenznehmers.

 

9. Vertragsstrafe

Bei Verstoß, insbesondere gegen die Bestimmungen der Punkte 1 und 2 dieser Lizenzvereinbarung, wird, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 (in Worten: Euro Zehntausend) für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur sofortigen Zahlung an VERSDIREKT fällig.

 

10. Sonstiges

Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle seiner Adressänderung dazu, der VERSDIREKT seine aktuelle gültige Anschrift mitzuteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung bedarf. Unterlässt der Lizenznehmer die Mitteilung seinerneuen Anschrift gelten Erklärungen und Mitteilungen ihm gegenüber jeweils mit der Abgabe zur Post an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen. Der Lizenznehmer darf, sofern er Anzeigen mit dem Hinweis auf die Vergleiche/Analyse aufgibt, dies nur in regionalen, das eigene Einzugsgebiet betreffenden Zeitungen/Zeitschriften tun. Eine überregionale Werbung insbesondere auch im Internet darf im Interesse aller Lizenznehmer nur mit einer schriftlichen Zustimmung durch die VERSDIREKT erfolgen. VERSDIREKT wird dem Lizenznehmer Informationen/Neuerungen per E-Mail zusenden. Dieser kostenlose Service wird auch nach einer evtl. Beendigung dieser Lizenzvereinbarung fortgesetzt und ist durch den Empfänger separat ohne Einhaltung von Kündigungsfristen jederzeit kündbar. Der Bestellschein ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Vertragsvereinbarungen hiervon unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz von VERSDIREKT. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für mündliche Nebenabreden. VERSDIREKT Softwareentwicklung und Vertrieb GmbH / Barthstaße 26 / 80339 München  / vertreten durch die GF Volker Hahn und Olaf Ludwig

Software Lizenzvereinbarung Stand 08.02..08.2023